Hinweis für Sonderkündiger
Sollten Sie aufgrund bspw. einer Preiserhöhung ihres bisherigen Versorger von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, bitten wir Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger selbst einzureichen.
Bitte schließen Sie in diesem Fall den Vertragsabschluss erst nach erhalte der Kündigungsbestätigung von ihrem bisherigen Versorger ab.